Durch unsere Expertise in HR, Compensation, Payroll und Arbeitsrecht bist du mit uns auf der sicheren Seite und hast dieses Thema binnen kürzester Zeit rechtssicher umgesetzt.

Du willst die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie vollständig oder teilweise auslagern, oder dir jemanden zur Seite holen, der euch beim Prozess der Umsetzung unterstützt? Jemanden, der das schon in anderen Unternehmen erfolgreich gemacht hat? Dann bist du bei uns richtig! Wir begleiten gerade Unternehmen unterschiedlichster Größe in Österreich bei der Umsetzung der Entgelttransparenz – vom KMU bis zum Großkonzern, mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen. Und sehr gerne auch dich und dein Unternehmen!
Wir unterstützen dich dabei, diese Anforderungen nicht nur rechtssicher umzusetzen, sondern gleichzeitig eure Vergütungs- und Karrierestrukturen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Denn die EU-Lohntransparenzrichtlinie verändert die Anforderungen an Vergütungssysteme grundlegend: Unternehmen müssen Gehaltsstrukturen nachvollziehbar gestalten, Gleichbehandlung sicherstellen und neue Reporting- sowie Informationspflichten erfüllen. Dazu gerne in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat mehr.
Die Richtlinie (EU) 2023/970 bringt vier Verpflichtungen, die praktisch jedes Unternehmen betreffen – unabhängig davon, ob ihr schon Gehaltsbänder habt oder nicht.
Bewerberinnen und Bewerber müssen das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne kennen, bevor das Gespräch stattfindet. Nach dem bisherigen Gehalt darf nicht mehr gefragt werden.
Beschäftigte können Auskunft über ihr eigenes Entgelt und über die durchschnittlichen Entgelte für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen – ganz unabhängig von eurer Unternehmensgröße.
Unternehmen müssen ihre geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede regelmäßig berichten. Welche Größenklasse ab wann berichtet, hängt von der nationalen Umsetzung ab: Die EU Richtlinie sieht Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vor.
Liegt der Entgeltunterschied in einer Beschäftigtengruppe bei mindestens fünf Prozent und lässt er sich nicht sachlich begründen, muss gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine Entgeltbewertung durchgeführt werden.
Dazu kommt ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Im Streitfall kehrt sich die Beweislast um. Nicht mehr die Mitarbeiterin muss belegen, dass sie benachteiligt wurde – das Unternehmen muss belegen, dass es das nicht getan hat. Genau dafür braucht ihr nachvollziehbare Kriterien, saubere Daten und eine dokumentierte Systematik.
Hier sorgte unser interim4HR Expertinnenteam rund um Entgelttransparenz bereits für Entlastung und Aufatmen in Personalabteilungen und darüber hinaus.
Gender Pay Gap Analyse, Industrieunternehmen
Job Architecture
für eine Handelsgruppe
Gehaltsbänder
für einen internationalen Konzern
Reporting-Aufbau
bei einem KMU
Die Transparenzpflichten im Bewerbungsprozess und der Auskunftsanspruch der Mitarbeitenden gelten für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Nur die Berichtspflichten zum Gender Pay Gap sind an Größenklassen gebunden.
Am besten sofort. Die Vorarbeiten – Rollen beschreiben, Gleichwertigkeit definieren, Daten bereinigen – dauern länger als das Reporting selbst. Konkrete Fristen für Österreich hier ergänzen.
Erfahrungswert ergänzen – z.B. „Bei einem KMU mit rund 100 Mitarbeitenden rechnen wir mit X Monaten bis zur belastbaren Datenbasis, bei größeren Organisationen mit Y.“ Wir arbeiten in Etappen, damit ihr nach jedem Schritt ein verwertbares Ergebnis in der Hand habt.
Preisrahmen oder Modell ergänzen – z.B. Tagsatz, Projektpauschale oder „ab X Euro für die Status-quo-Analyse“. Wir machen dir nach einem ersten Gespräch ein Angebot, das zu eurer Größe und eurem Reifegrad passt.
Nein, das ist der Normalfall. Genau dafür gibt es die Status-quo-Analyse und die Job Architecture: Wir bauen die Grundlage auf, statt vorauszusetzen, dass sie schon da ist. Viele Unternehmen starten bei null und stehen nach der ersten Etappe deutlich besser da als gedacht.
Ja. Du kannst uns das gesamte Thema übergeben oder dir nur für einzelne Bausteine Unterstützung holen – etwa nur für die Pay Gap Analyse oder nur für die Gehaltsbänder. Beides funktioniert, und beides haben wir schon gemacht.
Dann muss der Unterschied entweder sachlich begründet werden können oder es folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. Deshalb lohnt sich die Analyse, bevor jemand von außen danach fragt – dann habt ihr Zeit zu handeln.






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