Wir setzen mit dir die
Entgelttransparenzrichtlinie um

Wir setzen mit dir
die Entgelt-
transparenz-
richtlinie
um

Durch unsere Expertise in HR, Compensation, Payroll und Arbeitsrecht bist du mit uns auf der sicheren Seite und hast dieses Thema binnen kürzester Zeit rechtssicher umgesetzt.

Du willst die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie vollständig oder teilweise auslagern, oder dir jemanden zur Seite holen, der euch beim Prozess der Umsetzung unterstützt? Jemanden, der das schon in anderen Unternehmen erfolgreich gemacht hat? Dann bist du bei uns richtig! Wir begleiten gerade Unternehmen unterschiedlichster Größe in Österreich bei der Umsetzung der Entgelttransparenz – vom KMU bis zum Großkonzern, mit den unterschiedlichsten Voraussetzungen. Und sehr gerne auch dich und dein Unternehmen!

Wir unterstützen dich dabei, diese Anforderungen nicht nur rechtssicher umzusetzen, sondern gleichzeitig eure Vergütungs- und Karrierestrukturen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Denn die EU-Lohntransparenzrichtlinie verändert die Anforderungen an Vergütungssysteme grundlegend: Unternehmen müssen Gehaltsstrukturen nachvollziehbar gestalten, Gleichbehandlung sicherstellen und neue Reporting- sowie Informationspflichten erfüllen. Dazu gerne in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat mehr.

Wann Unternehmen auf unsere Interim Expertise setzen

Was die EU-Lohntransparenz-
richtlinie
von Unternehmen verlangt

Die Richtlinie (EU) 2023/970 bringt vier Verpflichtungen, die praktisch jedes Unternehmen betreffen – unabhängig davon, ob ihr schon Gehaltsbänder habt oder nicht.

Gehaltsangabe schon vor der Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerber müssen das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne kennen, bevor das Gespräch stattfindet. Nach dem bisherigen Gehalt darf nicht mehr gefragt werden.

Auskunftsanspruch der Mitarbeitenden

Beschäftigte können Auskunft über ihr eigenes Entgelt und über die durchschnittlichen Entgelte für gleiche oder gleichwertige Arbeit verlangen – ganz unabhängig von eurer Unternehmensgröße.

Berichtspflicht zum Gender Pay Gap

Unternehmen müssen ihre geschlechtsspezifischen Entgeltunterschiede regelmäßig berichten. Welche Größenklasse ab wann berichtet, hängt von der nationalen Umsetzung ab: Die EU Richtlinie sieht Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vor.

Gemeinsame Entgeltbewertung ab 5 Prozent

Liegt der Entgeltunterschied in einer Beschäftigtengruppe bei mindestens fünf Prozent und lässt er sich nicht sachlich begründen, muss gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine Entgeltbewertung durchgeführt werden.

Dazu kommt ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Im Streitfall kehrt sich die Beweislast um. Nicht mehr die Mitarbeiterin muss belegen, dass sie benachteiligt wurde – das Unternehmen muss belegen, dass es das nicht getan hat. Genau dafür braucht ihr nachvollziehbare Kriterien, saubere Daten und eine dokumentierte Systematik. 

Unsere Leistungen für dich im Überblick

Status-quo-Analyse
Wir analysieren eure bestehende Vergütungsstruktur, Rollenmodelle und Datenbasis und identifizieren Handlungsfelder.
Wir entwickeln klare Job Families, Rollenprofile und Karrierelevel als Grundlage für faire und nachvollziehbare Vergütung. Wenn ihr bereits externes Benchmarking etabliert habt, verwenden wir es als Basis.
Wir analysieren eure Vergütungsdaten, identifizieren mögliche Gender Pay Gaps und schaffen die Basis für gesetzeskonforme Reportings.
Auf Basis der Analyse unterstützen wir euch bei der Entwicklung transparenter und marktgerechter Gehaltsbänder – abgestimmt auf eure Organisation und eure Unternehmensstrategie.
Neben Gehaltsbändern spielt Leistung eine wichtige Rolle in Gehaltsrunden. Wir helfen euch, diese fair und nachvollziehbar einzubeziehen.

Erfolgreich abgeschlossene
Entgelttransparenz Projekte

Hier sorgte unser interim4HR Expertinnenteam rund um Entgelttransparenz bereits für Entlastung und Aufatmen in Personalabteilungen und darüber hinaus.

Gender Pay Gap Analyse, Industrieunternehmen

Job Architecture
für eine Handelsgruppe

Gehaltsbänder
für einen internationalen Konzern

Reporting-Aufbau
bei einem KMU

Häufige Fragen zur Entgelttransparenz

Für wen gilt die EU-Lohntransparenzrichtlinie?

Die Transparenzpflichten im Bewerbungsprozess und der Auskunftsanspruch der Mitarbeitenden gelten für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Nur die Berichtspflichten zum Gender Pay Gap sind an Größenklassen gebunden.

Wann muss ich mit der Umsetzung beginnen?

Am besten sofort. Die Vorarbeiten – Rollen beschreiben, Gleichwertigkeit definieren, Daten bereinigen – dauern länger als das Reporting selbst. Konkrete Fristen für Österreich hier ergänzen.

Wie lange dauert die Umsetzung im Unternehmen?

Erfahrungswert ergänzen – z.B. „Bei einem KMU mit rund 100 Mitarbeitenden rechnen wir mit X Monaten bis zur belastbaren Datenbasis, bei größeren Organisationen mit Y.“ Wir arbeiten in Etappen, damit ihr nach jedem Schritt ein verwertbares Ergebnis in der Hand habt.

Was kostet die Begleitung durch interim4HR?

Preisrahmen oder Modell ergänzen – z.B. Tagsatz, Projektpauschale oder „ab X Euro für die Status-quo-Analyse“. Wir machen dir nach einem ersten Gespräch ein Angebot, das zu eurer Größe und eurem Reifegrad passt.

Wir haben noch keine Gehaltsbänder. Ist das ein Problem?

Nein, das ist der Normalfall. Genau dafür gibt es die Status-quo-Analyse und die Job Architecture: Wir bauen die Grundlage auf, statt vorauszusetzen, dass sie schon da ist. Viele Unternehmen starten bei null und stehen nach der ersten Etappe deutlich besser da als gedacht.

Können wir die Umsetzung komplett auslagern?

Ja. Du kannst uns das gesamte Thema übergeben oder dir nur für einzelne Bausteine Unterstützung holen – etwa nur für die Pay Gap Analyse oder nur für die Gehaltsbänder. Beides funktioniert, und beides haben wir schon gemacht.

Was passiert, wenn der Gender Pay Gap über fünf Prozent liegt?

Dann muss der Unterschied entweder sachlich begründet werden können oder es folgt eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung. Deshalb lohnt sich die Analyse, bevor jemand von außen danach fragt – dann habt ihr Zeit zu handeln.

Kunden-Feedback

Dank interim4HR konnten wir die Rolle des Head of HR in einer entscheidenden Phase professionell und wirkungsvoll interimistisch besetzen. Die rasche Einarbeitung, hohe HR-Expertise und das strategische Verständnis für unsere Organisation haben wesentlich zur Stabilität im HR-Bereich und zur konsequenten Weiterentwicklung zentraler HR-Themen beigetragen.
Martin Barzauner, CEO, Netconomy
Die Interim Managerin hat sich auf Anhieb in unser HR-Team integriert. Neben ihrer enormen Expertise schätzten wir vor allem ihre Hands-on Mentalität und ihre unkomplizierte Art.
Doris Malone, Head of HR, ACP IT Solutions GmbH
Interim4HR war unser verlässlicher flexibler Partner auf den wir von 2023-2026 immer wieder gesetzt haben– zum Beispiel auch beim Grading anhand der Job Architektur Korn Ferry Hay. Job Familien und Levels wurden für die Berechnung des Gender Pay Gaps entsprechend der Lohntransparenzrichtlinie verwendet.
Christoph Gasser, Geschäftsführung, Quester Baustoffhandel GmbH
Interim4HR hat das Active Souricing und Recruiting in einer wichtigen Aufbauphase unseres Startups übernommen. Die Zusammenarbeit war super. Wir melden uns gerne wieder, wenn die nächste Hiring Welle ansteht!
Markus Müller, Co-Founder von flinn.ai